Für diese
Berufe bleibt der Meisterzwang
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen künftig 65 von 94
Handwerksberufen jedem Existenzgründer offen stehen. Der Meisterbrief soll
nur noch in 29 so genannten "gefahrengeneigten" Berufen für den Weg in die
Selbstständigkeit vorgeschrieben werden:
Maurer/Betonbauer, Ofen-/Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker,
Straßenbauer, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Metallbauer,
Karosserie-/Fahrzeugbauer, Feinwerkmechaniker, Zweiradmechaniker,
Kälteanlagenbauer, Kraftfahrzeugtechniker, Landmaschinenmechaniker,
Klempner, Installateur/Heizungsbauer, Elektrotechniker,
Elektromaschinenbauer, Tischler, Boots- und Schiffbauer, Seiler,
Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker,
Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker, Glaser, Glasbläser/
Glasapparatebauer, Vulkaniseure/Reifenmechaniker. (dpa)
erschienen am 30. Mai 2003 in Wirtschaft
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